Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.allerland-programm.de veröffentlichte Website des Programms Aller.Land.

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 3. Juli 2025 erstellt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt erfüllt nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir sind darum bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht barrierefrei sind.

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier bzw. barrierearmer Version zur Verfügung gestellt oder baldmöglichst durch eine solche ersetzt. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie ein bestimmtes Dokument in einem barrierefreien Format benötigen.
  • Videoheader: Das als Schlüsselbild für das Programm dienende Videoelement ohne Ton auf der Startseite im Titelbereich der Website ist ein künstlerisches Werk, welches als Ausnahme von den barrierefreien Bildheadern eingebunden ist.
  • Videos: Bei neu eingestellten und vom AllerLand-Programm produzierten Videos sind wir bemüht, Untertitel und Audiodeskriptionen nachzureichen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Auf die Barrierefreiheit extern produzierter Videos, beispielsweise von Projektträgern, haben wir leider keinen Einfluss.
  • Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache: Die Videos zur Übersetzung der Unterseite  „Über Aller.Land“, der Erklärung zur Barrierefreiheit und zur Webseitennavigation sind in Produktion und werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
  • Grafiken: Wir setzen vereinzelt Schriftgrafiken in Bannern ein, versehen sie aber mit Alternativtexten.
  • Alt-Texte und Link-Texte: Es kann vorkommen, dass Bilder und Objekte keine Alt-Texte enthalten und Link-Texte unverständlich sind. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir den Fehler beheben können.

Feedback und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf der Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail an presse@allerland-programm.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de (externer Link, öffnet neues Fenster).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter den nachfolgenden Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de