Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Stand: 18. Juni 2025

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.allerland-programm.de veröffentlichte Website des Förderprogramm des Bundes, Aller.Land-Programm.

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf der Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail an presse@allerland-programm.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de (externer Link, öffnet neues Fenster).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter den nachfolgenden Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Webseite Allerland-programm.de ist mit den genannten Anforderungen größtenteils vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf der Prüffunktion des Tools Eye-Able. Mit dem Relaunch unserer Webseite im Juni 2025 wurde das Tool Eye-Able installiert, das einerseits individualisierbare Einstellungen der Weboberfläche erlaubt, als auch im Hintergrund kontinuierlich auf Barrierefreiheit prüft. Anpassungen und Verbesserungen erfolgen daher stetig.

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.

Unvereinbar mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit sind die nachstehend aufgeführten Inhalte

  • PDF-Dokumente: PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier bzw. barrierearmer Version zur Verfügung gestellt oder baldmöglichst durch eine solche ersetzt.
  • Videoheader: Das als Schlüsselbild für das Programm dienende Videoelement ohne Ton auf der Startseite im Titelbereich der Website ist ein künstlerisches Werk, welches als Ausnahme von den barrierefreien Bildheadern eingebunden ist.
  • Videos: Bei neu eingestellten und vom AllerLand-Programm produzierten Videos sind wir bemüht, Untertitel und Audiodeskriptionen nachzureichen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Auf die Barrierefreiheit extern produzierter Videos, beispielsweise von Projektträgern, haben wir leider keinen Einfluss.
  • Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache: Die Videos zur Übersetzung der Unterseite  „Über Aller.Land“, der Erklärung zur Barrierefreiheit und zur Webseitennavigation sind in Produktion und werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 18.6.2025 überprüft und aktualisiert.